Betreuungsmöglichkeiten

In der Regel arbeiten Tagespflegepersonen für die Kommunen auf selbstständiger Basis. Wir lehnen dieses Scheinkonzept ab und betreuen im Angestelltenverhältnis. Da die Vergütung der Betreuungsleistung über die jeweiligen Kommunen auf Stundenbasis geregelt ist, sind wir auf Buchungsfenster von mindestens 35 Betreuungsstunden/Woche angewiesen.